Zur Verteidigung
Bruno Gollnischs

Bruno Gollnisch ist Professor für internationales Recht sowie für japanische Sprache und Zivilisation an der Universität Lyon III. Seine Erklärungen vom 11. Oktober 2004 über die Gaskammern haben dazu geführt, dass er ab dem 29. Oktober für einen Monat von seinen Kursen suspendiert wurde und sich am 23. November vor einer disziplinarischen Sektion unter dem Vorsitz von Prof. Luc Saïdj verantworten muss.

 

Bruno Gollnisch setzt sich seit jeher für die Forschungsfreiheit auf dem Gebiet der Geschichte ein

B. Gollnisch hat sich wohlverstanden keines Verbrechens und keines Vergehens schuldig gemacht. Er hat in keiner Weise gegen die Verpflichtungen eines Professors oder eines Forschers verstossen. Er hat ganz einfach einmal mehr seine beharrliche Ablehnung des Gayssot-Gesetzes vom 13. Juli 1990 zum Ausdruck gebracht, das den Revisionismus untersagt. Auf die bohrenden Fragen von Journalisten nach seiner Meinung zu dem, was die Historikerin Olga Wormser-Migot bereits 1968 «das Problem der Gaskammern» nannte (ein Ausdruck, der Anlass zum Nachdenken gibt), hat er seine Ablehnung eines Gesetzes bekräftigt, welches die Forschungsfreiheit auf diesem Feld beeinträchtigt. Er soll erklärt haben: «Es gibt keinen seriösen Historiker mehr, der das Urteil von Nürnberg in seiner Gesamtheit unterschriebe»; ferner soll er hinzugefügt haben: «Ich stelle die Existenz der Konzentrationslager nicht in Abrede, doch über die Anzahl der Toten sollten die Historiker diskutieren dürfen. Was die Existenz der Gaskammern berifft, so obliegt es den Historikern, sich dazu zu äussern.» (Christophe Forcani, Libération, 12. Oktober). In der Tat kann kein Universitätslehrer und kein Forscher, der diese Bezeichnung verdient, die Behauptungen eines Militärtribunals für endgültige geschichtliche Wahrheiten halten, zumal dort die Sieger über die Besiegten zu Gericht sassen. Das Gesetz, das den Namen des kommunistischen Abgeordneten Gayssot trägt, zwingt uns jedoch dazu und hat folglich in intellektuellen Kreisen lebhafteste Proteste ausgelöst. Die Tatsache, dass ein Gesetz existiert, nimmt uns nicht das Recht und entbindet uns bisweilen nicht von der Pflicht, seine Revision oder Abschaffung zu fordern. Im vorliegenden Fall ist es für einen freien Geist eine Ehrensache, die Aufhebung eines Gesetzes stalinistischen Charakters zu verlangen.

 

Nichts Neues an seinen Erklärungen zum Gayssot-Gesetz

Der Beweis dafür, dass B. Gollnisch jene Ansichten, die manche Leute heute lautstark brandmarken, seit eh und je vertreten hat, ohne dadurch einen Skandal heraufzubeschwören, findet man in dem Bericht, den der Historiker Henry Rousso auf Ersuchen Jack Langs über den Rassismus und den Negationismus an der Universität Lyon III verfasst hat. Dieser auf den September 2004 datierte Bericht ist soeben bei Editions Fayard erschienen; sein Titel lautet Le Dossier Lyon III. Obgleich es darin von moralischen Verurteilungen nur so wimmelt, wird B. Gollnisch kein einziges Mal wegen der Einstellung attackiert, die er gegenüber dem Gayssot-Gesetz stets vertreten hat. H. Rousso schreibt beispielsweise: «Unter anderem hat [B. Gollnisch] stets öffentlich Stellung bezogen, um seine angegriffenen Kollegen, insbesondere Bernard Notin, zu verteidigen, wobei er seiner Feindschaft gegen das Gayssot-Gesetz, das den Revisionismus verbietet, immer wieder Ausdruck verliehen hat» (S. 87). An einer anderen Stelle fügt H. Rousso hinzu : «Ohne sich hinter die in Bernard Notins Artikel ausgedrückten Auffassungen zu stellen, postuliert er [B. Gollnisch] in der Frage der Gaskammern das Recht auf den Zweifel, wie in sämtlichen historischen Fragen» (S. 153). Schliesslich hält H. Rousso fest, dass B Gollnisch «eine [gegen Bernard Notin] nach ‘unsinnigen Pressionen’ und vor dem Hintergrund des ‘sozialistischen Marchais-Gayssot-Gesetzes’ ergriffene Sanktion anprangert» (S. 163).

Obwohl H. Rousso die durch revisionistische Äusserungen ausgelösten Reaktionen normalerweise zu verzeichnen pflegt, berichtet er nichts darüber, dass B. Gollnisch in der Vergangenheit mit seinen Erklärungen Unmut ausgelöst hätte. Wieso hätte dies übrigens der Fall sein sollen? Seinerzeit haben zahlreiche Juristen, Universitätslehrer und Politiker ein Gesetz, das sie als «verbrecherisch» einstuften, öffentlich an den Pranger gestellt. B. Gollnisch war somit nur eine von zahlreichen Persönlichkeiten, die ihre Gegnerschaft zum Gayssot-Gesetz bekundeten. Kurz und gut, am 11. Oktober 2004 hat er nichts anderes getan, als eine – verhältnismässig banale – Stellungnahme zu bekräftigen, die seit vierzehn Jahren bekannt war. Warum also heute diese jähe und gewaltsame Reaktion auf dergleichen Darlegungen ?

 

Nichts ist banaler und richtiger als seine Erklärung über «das Interesse des Staates Israel»

Heisst dies, dass andere Ansichten, die B. Gollnisch dem Vernehmen nach am selben Tag geäussert hat, verurteilenswerter wären? Er soll noch gesagt haben: «Gewichtige Interessen liefern eine Erklärung dafür, dass man diese Debatte verweigert. Es geht um das Interesse des Staates Israel bei den Diskussionen über die endlosen Wiedergutmachungen.» Doch auch hier gilt : Wie kann man gegen ein solches Urteil Sturm laufen? Nahum Goldmann, Vorsitzender des Jüdischen Weltkongresses, ist dafür bekannt, dass er sich in einem Buch, in dem die Verbindungen zwischen dem Nürnberger Gericht und den deutschen «Wiedergutmachungszahlungen» aufgezeigt werden, ganz ähnlich geäussert hat. 1976 erklärte er :

Diese Wiedergutmachungen stellen eine aussergewöhnliche Neuerung auf dem Gebiet des internationalen Rechts dar. […] Während des Krieges hatte der Jüdische Weltkongress in New York ein Institut für jüdische Angelegenheiten gegründet, dessen Sitz heute in London liegt. Die Direktoren waren zwei grosse jüdisch-litauische Juristen, Jacob und Nehemia Robinson. Dank ihnen entwarf das Institut zwei vollkommen revolutionäre Ideen: Das Nürnberger Gericht und die deutschen Wiedergutmachungszahlungen. […] Ohne die deutschen Wiedergutmachungszahlungen, die in den zehn ersten Jahren der Existenz des Staates Israel einsetzten, besässe dieses nicht die Hälfte seiner gegenwärtigen Infrastruktur [1976]: Alle Züge in Israel sind deutsch, die Schiffe sind deutsch, ebenso die Elektrizität, ein grosser Teil der Industrie… ganz zu schweigen von den individuellen Renten, welche den [500.000 in Israel ansässigen] Überlebenden ausgezahlt werden. […] In manchen Jahren überstiegen die Geldsummen, die Israel von Deutschland erhielt, den Gesamtbetrag der Spenden des internationalen Judentums – manchmal um das Doppelte oder Dreifache. In Wirklichkeit hat Deutschland bis zum heutigen Tag [1976] sechzig Milliarden Mark gezahlt, und die Gesamtsumme wird sich auf achtzig Milliarden belaufen, d.h. zwölf- bis vierzehnmal mehr, als wir damals erhofft hatten… Man darf den Deutschen also nicht vorwerfen, knausrig zu sein und ihre Versprechen nicht gehalten zu haben ((Le Paradoxe juif, Conversations en français avec Léon Abramowicz, Stock, 1976, S. 148, 152, 156).

 

Im gleichen Buch liest man, wie N. Goldmann von Kanzler Adenauer erreichte, dass Deutschland den in Kuweit und Saudiarabien domizilierten britischen Firmen das für Israel notwendige Erdöl abkaufte: «Kauft es ihnen ab und gebt es uns. Für unser Land ist dies eine Frage von Leben und Tod. – Er ging auf meinen Wunsch ein (S. 161).» Seine Nachfolger haben N. Goldmann mühelos den Rang abgelaufen. Nach 1976 schwoll der von Bonn und Berlin via die Bundesländer sowie deutsche Vereinigungen oder Organisationen entrichtete Geldstrom stetig an. In den letzten Monaten haben – was freilich nur ein Beispiel unter vielen ist – die deutschen Werften Israel kostenlos drei ultramoderne, zum Bestücken mit Nuklearwaffen konzipierte Unterseeboote geliefert. Oesterreich, andere europäische Länder, die Beitrittskandidaten zur Europäischen Union und viele weitere Staaten, die der sogenannten «westlichen Welt» angehören, bezahlen ebenfalls erhebliche Summen teils an den Staat Israel, teils an die jüdische Diaspora weltweit, und all dies zum Gedenken an den Holocaust sowie zur Ehrung seiner Opfer. Sogar die Schweiz hat einen erklecklichen Betrag zahlen müssen. Immer mehr Holocaust-Denkmäler und Holocaust-Museen werden errichtet, immer mehr Spielfilme über den Holocaust gedreht, immer grössere Pilgerscharen treten die Reise nach Auschwitz oder andere Lager an. Schulen, Gymnasien und Universitäten werden mobilisiert. Weltweit stellt man sich in den Dienst des Holocaust. Auch in Dresden oder in Japan, in Delhi, in Nangking oder in Peking widmen die Behörden dem Holocaust heute besondere Aufmerksamkeit. Inmitten Berlins schiesst gegenwärtig eine dritte jüdische Gedenkstätte mit 2.752 Betonstelen in die Höhe. Manche Juden haben sich dazu veranlasst gesehen, ihre Besorgnis oder ihre Missbilligung dessen zu bekunden, was sie selbst als «Shoa Business» oder «Holocaust-Industrie» bezeichnen. Hier kommen einem die Namen Peter Novick, Norman Finkelstein, Raul Hilberg und sogar Pierre Vidal-Naquet in den Sinn, obgleich sich letzterer nachträglich wieder von seinen Stellungnahmen distanziert hat. Einen kurzen Überblick über diese Frage vermittelt ein von der Zeitschrift L’Histoire veröffentlichtes «grosses Interview» mit Annette Wieviorka: «Enquête sur une polémique : la [sic] "Shoah business" [Untersuchung zu einer Polemik: Das ‘Shoa business’]» (Mai 2001, S. 75-81). Zu den unerfreulichsten Aspekten dieses Strebens nach Geld, das ausschliesslich einer ganz bestimmten Gemeinde zukommen soll, gehört in Frankreich die Forderung nach Sonderpensionen, die für – oft entfernte – Verwandte der jüdischen Kriegsopfer gefordert werden. Als die Nachkommen nichtjüdischer Opfer in Paris vor dem Gebäude des Staatsraats eine Demonstration durchführten, um für sich dieselben Pensionen einzufordern, attackierten von ihren Organisationen mobilisierte Juden die Demonstranten, denn für diese Juden lässt sich das Leiden der Juden mit keinem anderen vergleichen.

Der Holocaust ist das Schwert und Schild sowohl des Staates Israel als auch des weltweiten Zionismus und für diese wertvoller als alle Schätze Arabiens.

 

Ueber Henry Rousso hat B. Gollnisch nichts Unrichtiges oder Abfälliges gesagt

Schliesslich soll B. Gollnisch von H. Rousso gesagt haben, dieser sei ein «engagierter Historiker», und er soll hinzugefügt haben: «Es handelt sich bei ihm um eine jüdische Persönlichkeit, eine achtenswerte Persönlichkeit, doch seine Neutralität ist nicht gewährleistet». Was soll daran unrichtig oder abfällig sein? H. Rousso hat stets klargemacht, dass er den Revisionismus und das, was er auf dem hinteren Umschlag der gedruckten Fassung seines Berichts als «abenteuerliche, moralisch unannehmbare und pseudowissenschaftliche Schriften» bezeichnet, aufs energischste bekämpft. Er ist Richter und Partei zugleich und macht kein Hehl daraus. Dass B. Gollnisch H. Rousso ausdrücklich als «jüdische Persönlichkeit» bezeichnet, wäre in einem anderen Zusammenhang vielleicht verwunderlich, doch hier, wo es um die Shoa geht, ist daran nichts Unangemessenes oder Tendenziöses. Ein solcher Hinweis ist völlig angebracht, wenn man es mit einer religiösen, politischen, historischen oder wissenschaftlichen Kontroverse zu tun hat, wo die Verfechter einer These von einer Persönlichkeit beurteilt werden müssen, die einer Gemeinde angehört oder zumindest nahesteht, welche diese These von vorneherein einhellig verurteilt. Jedenfalls ist es in einem solchen Fall Regel und Sitte, die jüdische Herkunft des Betroffenen zu erwähnen. Genau dies tut übrigens auch H. Rousso selbst, wenn er von Autoren spricht, die – und sei es auch nur teilweise – jüdischer Abstammung sind. Beispielsweise hat er geschrieben: «1966 veröffentlichte ein junger, jüdischstämmiger Schriftsteller, Jean-François Steiner… » (Le Syndrome de Vichy, Seuil, 1987, S. 177).

 

Warum sollte B. Gollnisch keine Debatte verlangen, wenn doch die Shoa-Historiker selbst die Schlussfolgerungen von Nürnberg einer einschneidenden Revision unterwerfen?

Kehren wir hier zu den anerkannten Shoa-Historikern zurück. Seit den Jahren 1945/1946 haben sie die von den Nürnberger Richtern aufgestellten Thesen einschneidend revidiert.

H. Rousso, der 1994 in Zusammenarbeit mit seinem Freund Eric Conan ein Buch mit dem Titel Vichy, un passé qui ne passe pas [Vichy, eine Vergangenheit, die nicht vergeht] publiziert hat, erhob keinen öffentlichen Protest, als E. Conan im darauffolgenden Jahr eine bedeutsame Revision der offiziellen Geschichte von Auschwitz vornahm. In einer Studie mit dem Titel «Auschwitz: la mémoire du mal» [Auschwitz : Die Erinnerung an das Böse] (man halte sich vor Augen, dass «Erinnerung» nicht mit «Geschichte» gleichzusetzen ist) schrieb er bezüglich der jährlich von 500.000 Touristen besuchten «Gaskammer»: «Alles ist daran falsch […] Ende der siebziger Jahren konnte Robert Faurisson diese Fälschungen um so besser ausschlachten, als die Verantwortlichen des [Auschwitz-]Museums, sich damals dagegen sträubten, sie anzuerkennen» (L’Express, 19.–25. Januar 1995, S. 68). E. Conan fügte hinzu, die Museumsdirektorin habe sich nicht dazu durchringen mögen, den Touristen die Wahrheit über die «Entstellung der Fakten» zu sagen und habe ihm hinsichtlich dieser falschen Gaskammer erklärt: «Im Moment lassen wir sie so, wie sie ist, und geben den Besuchern keinerlei Erklärungen dazu. Es ist zu kompliziert. Man wird später sehen.» (Dies bedeutet: Wir haben gelogen, wir lügen weiter und wir werden auch in Zukunft lügen, bis ein gegenteiliger Befehl eintrifft.)

Auch was die angeblichen Gaskammern in einer Reihe anderer Lager, namentlich Dachau, betrifft, hat es weitreichende Revisionen gegeben. Immerhin hatte die einzige «Gaskammer», die in dem vor dem Nürnberger Gericht gezeigten Film vorgeführt wurde und von der es damals hiess, sie sei in Betrieb gewesen, in Wirklichkeit niemals zur Tötung auch nur eines einzigen Menschen gedient, wie ab 1960 sowohl die Historiker à la Martin Broszat als auch die Behörden der Gedenkstätte Dachau selbst einräumten, wobei letztere ehrlich genug waren, die Besucher mittels einer fünfsprachigen Tafel darauf hinzuweisen.

Simone Veil, Claude Lanzmann, Elie Wiesel und einige andere Autoren geben heute zu, dass man keine Spur von Gaskammern gefunden hat. Sie halten fest, dass kein Dokument die Existenz oder Betriebsweise dieser erstaunlichen «Massenvernichtungsmittel» bezeugt, die Adolf Hitler besessen haben soll. Gewiss, alle diese Personen geben an, an die Gaskammern zu glauben, doch anerkennen sie das Fehlen jeder Beweise für deren Existenz, während beispielsweise ein Georges Wellers einst von einem «Überfluss an Beweisen» sprach.

Arno Mayer, Professor an der Universität Princeton und Freund P. Vidal-Naquets, von dem das Vorwort zur französischen Ausgabe seines Buchs stammt, schrieb 1988 : «Die Quellen zum Studium der Gaskammern sind rar und unzuverlässig» [The ‘Final Solution’ in History, New York, Pantheon Books, S. 362).

1989 behauptete Jean-Claude Pressac in seinem äusserst umfangreichen, in englischer Sprache verfassten Buch mit dem Titel Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, «Anfänge von Beweisen» für die Existenz von Gaskammern in Auschwitz entdeckt zu haben; seine Forschungsarbeit sowie die Veröffentlichung seines Werks waren von der Beate-Klarsfeld-Stiftung finanziert worden. 1993 publizierte er dann beim Verlag des CNRS als Bestandteil einer von Denis Peschanski geleiteten Serie von Publikationen ein Buch mit dem Titel Les Crématoires d’Auschwitz. La Machinerie du meurtre de masse [Die Krematorien von Auschwitz. Die Maschinerie des Massenmordes]; dieses Werk wurde in mehrere Sprachen übersetzt und erfreute sich eines beträchtlichen Erfolges. Doch strich J.-C. Pressac 1995 jäh die Segel und erklärte in Anlehnung an Prof. Michel de Boüard, die ganze Darstellung der Geschichte der Deportation sei wegen der allzu viele Lügen und Ungenauigkeiten «verrottet». M. de Boüard, ehemaliger Mauthausen-Häftling, Dekan der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Caen und innerhalb des Komitees für die Geschichte des Zweiten Weltkriegs Verantwortlicher für die Geschichte der Deportation, hatte seine Beunruhigung angesichts der seit 1945 zu verzeichnenden ständigen Verbreitung von Irrtümern und Fälschungen nicht verhehlt. Fünf Jahre lang wurden wir über die dramatische Revision J.-C. Pressacs in Unwissenheit gehalten, bis Valérie Igounet diese schliesslich in ihrem Buch Histoire du négationnisme en France [Geschichte des Negationismus in Frankreich] (Seuil, S. 651-652) enthüllte.

1992 machte sich Yehuda Bauer über die «alberne Wannsee-Geschichte» (the silly story of Wannsee) lustig (The Canadian Jewish News, 30. Januar 1992).

1996 räumte der – den Revisionisten gegenüber zunächst äusserst feindselig eingestellte – Historiker Jacques Baynac schliesslich ein, dass man keinerlei Beweis für die Existenz der Gaskammern gefunden hat; freilich fügte er hinzu, er glaube an deren Existenz (Le Nouveau Quotidien, Lausanne, 2. und 3. September 1996).

Andere anerkannte Historiker haben sich wiederholt sehr beunruhigt über falsche Zeugenaussagen, Dokumente, deren Deutung fragwürdig ist, durch Erpressung oder Folter erzwungene Geständnisse, Verfasser lügenhafter «Dokumentationen», trügerische Fotoausstellungen sowie die massenhafte Herstellung von Holocaust-Spielfilmen geäussert. Vor dem Nürnberger Gericht hat kein Beweis, keine Expertise die These von Gaskammern erhärtet, die anderen Zwecken als der Entwesung gedient hätten.

Jenen, welche auf die physikalischen und chemischen Unmöglichkeiten der Vergasung von Menschenmassen hinwiesen, hat man niemals eine Antwort erteilen können. Man hat sich lange mit dem im Nürnberg abgelegten spektakulären Geständnis von Rudolf Höss begnügt, dem ersten der drei Kommandanten von Auschwitz, ehe 1983 ein Buch erschien, in dem Höss’ Oberfolterer darlegte, mit welchen Mitteln für den britischen Militärsicherheitsdienst arbeitende Juden ihm dieses Geständnis abgenötigt hatten (Rupert Butler, Legions of Death, London, Hamlyn 1983, Danksagung sowie S. 234-238). Zehn Jahre später hat der amerikanische Historiker Christopher Browning, ein überzeugter Antirevisionist, in dieser Frage die Waffen gestreckt: Vom englischen Journalisten Christopher Hitchens auf das Geständnis des Rudolf Höss angesprochen, erwiderte er : «Höss war stets ein sehr schwacher und verwirrter Zeuge» («Whose History is it?», Vanity Fair, Dezember 1993).

 

Raul Hilberg ist unvergleichlich weiter gegangen als Bruno Gollnisch

Bei seiner eigenen Revision des in Nürnberg entstandenen Geschichtsbildes ist Raul Hilberg ungleich weiter gegangen als B. Gollnisch. 1983 vollzog der angesehenste Historiker des «Holocaust» nämlich eine verblüffende Kehrtwendung. In der 1961 erschienenen ersten Auflage seines Standardwerks The Destruction of the European Jews [Die Vernichtung der europäischen Juden] hatte er die damals noch allgemein vorherrschende These vertreten, wonach Hitler Befehle zur Tötung der Juden erteilt, einen Ausrottungsplan entworfen, zahlreiche diesbezügliche Instruktionen erlassen und zur raschen Durchführung der physischen Eliminierung der Juden Gaskammern und Gaswagen habe bauen lassen. Doch zweiundzwanzig Jahre später, anno 1983, liess R. Hilberg diese Behauptungen unversehens fallen. Vor 1100 Zuhörern machte er in der Avery Fischer Halle zu New York geltend, recht erwogen sei die Vernichtung der europäischen Juden ohne Plan, ohne Organisation, ohne Zentralagentur, ohne Projekt, ohne Budget, sondern spontan, Etappe um Etappe, innerhalb der riesigen deutschen Bürokratie erfolgt, und dies dank «eines unglaublichen Zusammenwirkens der Geister, einer konzertierten Gedankenübertragung innerhalb einer weitverzweigten Bürokratie» (George DeWan, «The Holocaust in Perspective», Newsday, 23. Februar 1983). Beim ersten Zündel-Prozess in Toronto zu diesen Äusserungen befragt, bekräftigte R. Hilberg sie am 16. Januar 1985 unter Eid, wie sich dem offiziellen Transkript der Gerichtsverhandlungen entnehmen lässt (S. 846-848). Anders gesagt, der führende Holocaust-Historiker schreckt nicht vor der Behauptung zurück, ein ungeheuer umfangreiches, mit « Todesfabriken » ausgestattetes kriminelles Unternehmen sei, wenn auch nicht durch das Wirken des Heiligen Geistes, so doch durch einen telepathischen Prozess zustande gekommen. Von diesem « Zusammenwirken der Geister » sagt er selbst, es sei «unglaublich». Warum sollte B. Gollnisch also daran glauben? Wie kann man an die Geschichte eines Massakers glauben, das vom angesehensten seiner Historiker so erklärt wird? In der «revidierten und definitiven» Ausgabe seines Werk schrieb Hilberg dann 1985: «Letzlich war die Vernichtung der Juden nicht so sehr das Produkt von Gesetzen und Befehlen als vielmehr eine Angelegenheit der Gesinung, der gegenseitigen Verstehens, der Übereinstimmung und Synchronisation» (Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt/Main, Fischer Taschenbuch Verlag, 1990, S. 58, siehe auch S. 56, 66). Wir haben hier keine historischen Realitäten, sondern einen Rauchvorhang psychologischer Spekulation vor uns.

 

Ein Beweis, ein einziger Beweis ? Ein Zeuge, ein einziger Zeuge?

Es liegt klar zutage: Während es eine Unzahl von Fakten und Dokumenten gibt, welche beweisen, dass Hitler die europäischen Juden im Rahmen einer «territorialen Endlösung» vertreiben wollte und für die Vertriebenen einen «neuen Aufbau» ausserhalb Europas, jedoch auch nicht in Palästina vorsah, gibt es keinen einzigen Beweis dafür, dass er die Juden hätte ausrotten wollen. Es ist bewiesen, dass seine Standgerichte selbst im besetzten Russland Deutsche verurteilten, die auch nur einen einzigen Juden oder eine einzige Jüdin ermordet hatten. Wie man weiss, haben die obersten alliierten Verantwortlichen weder während des Kriegs noch vor allem nach dem Krieg beispielsweise in ihren Memoiren oder bei ihren öffentlichen Erklärungen auch nur ein einziges Mal von Gaskammern oder Gaswagen gesprochen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Weder Churchill noch Eisenhower noch De Gaulle noch Truman noch Stalin noch Benesch haben sie erwähnt. Dies erklärt auch folgende Überlegung, die Admiral Philippe de Gaulle in der von Thierry Ardisson geleiteten Sendung «Tout le monde en parle» [Jedermann spricht davon] (6. März 2004) über die Juden anstellte: «Die Deutschen wollten sie, wenn nicht ausrotten, so doch zumindest verjagen.»

Was die « Zeugen » anbelangt, so vermochten diese zwar Deportation, Internierung, Epidemien und hundert andere Prüfungen zu schildern, denen sie ausgesetzt gewesen waren, doch haben sie es nie wirklich fertiggebracht, diese «Todesfabriken» oder Massenvernichtungswaffen zu beschreiben. In Ermangelung von Beweisen legt man uns Zeugenaussagen vor, etwa jene von Elie Wiesel, Primo Levi oder Simone Veil. Gehen wir etwas näher auf darauf ein!

In seinem Buch La Nuit, das man uns übrigens als von der ersten bis zur letzten Seite tatsachengetreue autobiographische Erzählung darstellt, berichtet Elie Wiesel über seine Erlebnisse in Auschwitz. An keiner Stelle erwähnt er Gaskammern. Er behauptet, die Juden seien unter freiem Himmel in Flammengruben lebendig verbrannt worden! Eines Tages wurde er wegen einer Fussverletzung ins Lagerlazarett eingeliefert; dort durfte er in weissen Laken schlafen und wurde operiert, wobei sein eigener Doktor, «ein grosser jüdischer Arzt», zugegen war, um ihm Mut zuzusprechen. Als die Russen näherrückten, liessen die Deutschen ihn und seinen Vater wählen, ob sie lieber im Lager bleiben oder sich den abziehenden deutschen Truppen anschliessen wollten; nach reiflichem Nachdenken trafen Vater und Sohn die Wahl, mit ihren Mördern aufzubrechen, statt ihre Befreier abzuwarten (La Nuit, Editions de Minuit, 1958, S. 124-133; Die Nacht zu begraben, Elischa, Frankfurt/Main, Verlag Ullstein, 3. Auflage, Juni 1990, S. 108-117). Aufgepasst! Die letztgenannte deutsche Version wird als Uebersetzung des französischen Originals vorgestellt. Doch in dieser von Curt Meyer-Clason stammenden angeblichen Uebersetzung ist fünfzehn Mal das Wort «Gas» oder «Gaskammer» eingefügt, wo im französischen Original weder «gaz» noch «chambre à gaz» steht, sondern «four(s) crématoire(s)» [Krematoriumsofen bzw. Krematoriumsöfen] oder ein anderes Wort; darauf hat zuerst der Schweizer Jürgen Graf hingewiesen.

Auch Primo Levi war in Auschwitz interniert. In seinem Buch spricht er nur äusserst vage von «der Gaskammer» (im Singular), und einer seiner Kameraden nennt ihn «den Italiener, der nicht an die Selektionen glaubt» und somit auch nicht an die Gaskammern (Si c’est un homme [Wenn da sein Mensch ist], Julliard, 1987, S. 55; es handelt sich um die Übersetzung der 1947 erschienenen Originalversion Se questo è un uomo).

Die unter ihrem Mädchennamen (Simone Jacob) in Auschwitz inhaftierte S. Veil hegt grösstes Misstrauen gegen jene, die, wie Maurice Benroubi, die Keckheit gehabt haben, sich als Vergasungszeugen auszugeben. S. Veils eigener Theorie zufolge haben die Nazis «die Gaskammern zerstört und systematisch alle Zeugen beseitigt» (France-Soir Magazine, 7. Mai 1983); dies ist, nebenbei gesagt, eine klassische Unterstellung, doch lässt sie sich schwerlich beweisen, weil sie keine konkrete Grundlage besitzt.

 

Die schwindelerregende Talfahrt der Zahlen

B. Gollnisch hat völlig recht, wenn er meint, die Historiker sollten im Jahre 2004 das Recht haben, «über die Anzahl der Toten zu diskutieren». Genau dies haben sie von 1945 bis 2002 auch getan. In dem Film Nuit et Brouillard, den sich alle französischen Gymnasiasten ansehen müssen, wird die Zahl der Auschwitz-Toten mit neun Millionen angegeben. Die Nürnberger Richter hatten von vier Millionen gesprochen. Diese Ziffer prangte früher auf den Gedenktafeln des Denkmals in Auschwitz-Birkenau. 1990 wurden diese Gedenktafeln entfernt und 1995 durch neue ersetzt, auf denen die Opferzahl des Lagers auf 1,5 Millionen beziffert wird, was einer Reduzierung um zweieinhalb Millionen gleichkommt! 1990 brachte François Bédarida eine Schätzung von «950.000 bis 1.200.000» vor (Le Monde, 22. Juli 1990). J.-C. Pressac lieferte folgende Zahlenangaben: 1.000.000 im Jahre 1989 (Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers, S. 264); 800.000 im Jahre 1993 (Les Crématoires d’Auschwitz, S. 148); 630.000 bis 711.000 (Die Krematorien von Auschwitz, Piper, München 1994, S. 202). 2002 postulierte Fritjof Meyer eine Opferzahl von 510.000 (Osteuropa, Mai 2002, S. 641). Zweifellos werden künftig noch weitere erhebliche Reduktionen der Opferzahl der 39 Lager erfolgen, die zusammen den Auschwitz-Komplex bildeten. Man könnte noch zahlreiche andere Schätzungen anerkannter Historiker ins Feld führen. Diese Revisionen belegen, dass in der Tat viele – durchaus orthodoxe – Autoren die Schlussfolgerungen des Nürnberger Gerichts und damit den Geist des Gayssot-Gesetzes nachhaltig in Frage gestellt haben.

 

Bruno Gollnisch hat Umsicht und Mässigung an den Tag gelegt

Man sieht, dass B. Gollnischs Aussagen neben den Revisionen, die zahlreiche Shoa-Historiker vorgenommen haben, verblassen. Er hat sich nie so weit vorgewagt, dermassen klar wie letztere gegen den antirevisionistischen Ukas zu verstossen wie diese. Seine Zensoren verweigern ihm das Recht auf freie Forschung und räumen dieses Privileg einzig und allein ihren Gesinnungsgenossen ein («Niemand wird Geist haben ausser uns und unseren Freunden», Molière, Les Femmes savantes) Es sei denn, diese Zensoren hätten in ihrem Dilettantentum oder ihrer Ignoranz des Themas die Holocaust-Literatur nicht aufmerksam gelesen.

Diese Rollenverteilung muss aufhören, und der Angeklagte muss dieselben Rechte erhalten wie seine Ankläger. Wie stets seit 1990 begnügt sich B. Gollnisch damit, das Recht auf historische Forschung für alle zu fordern. Er verlangt die Aufhebung eines stalinistischen Gesetzes. Hält man sich vor Augen, was so viele andere Akademiker, namentlich Historiker, geschrieben haben, hätte er sehr viel weiter gehen können. Stattdessen hat er Umsicht und Mässigung an den Tag gelegt. Die Entsetzensschreie, die seine Erklärungen ausgelöst haben, tönen unecht. Die von gewissen Leuten bekundete Entrüstung ist gespielt. Die gegen seine Person entfesselte Treibjagd ist eine Schande. Dieses Jahr haben die sattsam bekannten Agitprop-Grüppchen sowie jene, die sie finanzieren, hintereinander drei Rückschläge hinnehmen müssen: Erstens haben sie ihre Meinungsunterschiede vor aller Welt offenbart; zweitens mussten sie es miterleben, dass das Kassationsgericht mit einem Federstrich ihre ganze Machenschaften gegen Jean Plantin durchkreuzt hat; drittens war der Rousso-Bericht für sie eine kalte Dusche. Sie brauchten unter den Lehrkräften der Universität dringend ein neues Opfer und wählten Bruno Gollnisch. Eine schlechte Wahl!

 

Die Behörden sollten zweimal über den Fall B. Gollnischs nachdenken

 

Die Behörden – Justiz, Ministerium, Rektorat und Universität – sollten zweimal nachdenken, ehe sie sich zu seinem Fall äussern. Sie, die sie sich auf das Recht berufen, sollten sich daran erinnern, dass die Gesetze in Frankreich von der Unschuldsvermutung ausgehen und die Beleidigung einer im Staatsdienst stehenden Person untersagen. Andere Gesetze bedrohen die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit mit Sanktionen. Wieder andere verbieten es schliesslich, einen Menschen durch eigenes Verschulden, Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Unvorsicht zu Schaden zu bringen. Die Justiz lässt es nicht zu, dass mit zwei Ellen gemessen wird und man beim einen rügt, was man bei anderen gutheisst oder duldet. Sie verpflichtet dazu, B. Gollnisch dieselbe Freiheit des Urteils zuzubilligen, die man sovielen anderen Universitätslehrern oder Forschern gewährt. Das Gesetz muss für jedermann ohne Ausnahme gleich sein. B. Gollnisch hat sich übrigens ausserhalb seiner Universität zu der betreffenden Frage geäussert, als politischer Verantwortlicher, dem die öffentlichen Freiheiten am Herzen liegen. Seine Universität darf sich nicht in seine politischen Aktivitäten einmischen. Sie schuldet ihm Schutz vor den rund dreissig Randalierern, die von aussen kommen und die der Rousso-Bericht zu Recht als Fanatiker bezeichnet, welche um jeden Preis das Rampenlicht der Medien suchen. Wer es hinnimmt, dass solche Individuen innerhalb der Universität zu Gewalt greifen, nimmt eine schwere Verantwortung auf sich. Wer behauptet, ein Professor störe die öffentliche Ordnung, nur weil er seinen Unterricht abhält, fügt diesem einen Schaden zu, für den er ihm Genugtuung schuldet, und hält die Öffentlichkeit schlicht und einfach zum Narren.

Als brillanter, von seinen Studenten bewunderter Professor verdient Bruno Gollnisch allgemeine Wertschätzung.

Wir schätzen ihn, und wir werden ihn verteidigen.

Kollegen, Studenten und Freunde Bruno Gollnischs

12. November 2004



Les juifs sont activement en train de massacre la liberté d'expression - sur tout ce qui touche à leur domination - menant ainsi  à la décadence de la démocratie en Occident et particuliérement en France. Dans certains pays en occident (France, Allemagne, Belgique, Suisse...) s'est développé un cancer juif policier qui s'attaque à tous les esprits qui répugnent à accepter des versions juives de l'histoire imposées et protégées par la "loi" et la police. Ainsi la justice et la Police de la pensée juive sont sur les dents. Des "intellectuels" et journalistes mercenaires font leur office en dénonçant les "mal-pensants" et en essayant de les éliminer par tous les moyens. Les "vigilants", les éradicateurs et les épurateurs veillent. Les dénonciations pleuvent dans les milieux les plus divers. L'ensemble de ces affaires forment un baromètre de l'état de santé intellectuel et moral de l'Occident en décadence, dont le moins qu'on puisse dire est qu'il est très bas. Ces procès grotesques ("administratives" ou "judicières") intentés par des boutiques obscurantistes juives en perdition, ne nous apprennent rien. Ils veulent simplement étouffer les voix libres dissidentes. C'est peine perdue, et ils le savent bien.


Question de principe
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Le prêt-à-penser au tribunal de l'Histoire
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Supplique
à MM. les magistratsde la cour d'appel de Paris
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du tribunal de grande instance de Paris,
 

Revisionism



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