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Die
Nürnberger Prozesse
Der Geschichte von den
'Sechs Millionen' Juden wurde zwischen den
Jahren 1945 und 1949 bei den Nürnberger
Prozessen der deutschen Führer juristisches
Ansehen verliehen, Verfahren, die sich als die
schändlichste Rechtskomödie der
Geschichte erwiesen. Für ein genaues
Studium der Niederträchtigkeiten dieser
Prozesse, von denen Feldmarschall Montgomery
sagte, dass es jetzt ein Verbrechen sei, den
Krieg zu verlieren, weisen wir den Leser auf die
nachstehend angeführten Werke hin, und
besonders auf das des bedeutenden englischen
Juristen F.J.P. Veale Advance to Barbarism (Der
Barbarei entgegen), (Marienburg-Verlag,
Würzburg) hin.
Von Beginn an wurde der
Prozess auf der Grundlage von grossen
statistischen Irrtümern geführt. In
seiner Anklage vom 20. November 1945
erklärte Mr. Sidney Alderman, dass in dem
von Deutschland besetzten Europa 9.600.000 Juden
gewesen seien. Unsere früheren
Untersuchungen haben aber gezeigt, dass diese
Zahl raffinierterweise ungenau ist. Diese Zahl
wird erreicht durch
1. völliges
Ausserachtlassen aller jüdischen
Auswanderungen von 1933 bis 1945 und
2. Hinzuzählen
aller Juden Russlands, einschliesslich der
2.000.000 oder mehr, die niemals im deutschen
Einflussgebiet waren.
Dieselbe
aufgeblähte Zahl, noch ein bisschen
vergrössert auf 9.800.000, wurde durch
Professor Shalom Baron beim Eichmann-Prozess
produziert.
Die angeblichen Sechs
Millionen Opfer erschienen zuerst als Grundlage
für die Anklage in Nürnberg und nach
einiger Zahlenspielerei mit 10.000.000 oder mehr
durch die damalige Presse, erlangte sie
schliesslich internationale
Volkstümlichkeit und Anerkennung. Es ist
jedoch bemerkenswert, dass, obwohl diese
übertriebene Zahl in der Zeit der
Gegenklagen im Jahre 1945 Glauben fand, sie im
Jahre 1961 beim Eichmann-Prozess nicht mehr
aufrechtzuerhalten war. Der Jerusalemer
Gerichtshof bemühte sich sorgfältigt,
die Zahl von Sechs Millionen nicht zu
erwähnen, und die Anklage des Gideon
Hausner sprach einfach von 'einigen Millionen.'
Die
Rechtsgrundsätze nicht beachtet
Sollte jemand dazu
verleitet werden zu glauben, dass die Ermordung
der Juden in Nürnberg durch 'Beweise'
bestätigt wurde, sollte er die Art der
Prozesse selbst beachten, denn diese
gründeten sich auf einer völligen
Missachtung jeglicher Rechtsgrundsätze. Die
Kläger handelten als Ankläger, Richter
und Henker; 'schuldig' war von Anbeginn
vorgesehen. (Unter den Richtern waren
selbstverständlich auch die Russen, deren
unzählige Verbrechen auch den Mord an
15.000 polnischen Offizieren einschloss, deren
Leichen von den Deutschen im Wald von Katyn,
nahe Smolensk, entdeckt wurden. Der sowjetische
Ankläger versuchte, dieses Gemetzel den
deutschen Angeklagten in die Schuhe zu
schieben). In Nürnberg wurde die
Rechtsprechung ex post facto - nachträglich
- Verurteilung ohne vorher bestehendes Gesetz -
begründet. Dabei wurden Männer
verurteilt für 'Verbrechen', die erst zu
Verbrechen erklärt wurden, nachdem sie
angeblich begangen worden waren. Bis dahin war
es oberster Rechtsgrundsatz gewesen, dass eine
Person nur für die Verletzung eines
Gesetzes, das zur Zeit der Tat in Kraft war,
angeklagt werden konnte. 'Nulla Poena Sine
Lege'.
Die Regeln der Beweise,
entwickelt durch die britische Rechtslehre
über Jahrhunderte, um mit der
grösstmöglichen Gewissheit an die
Wahrheit und Echtheit einer Anklage zu kommen,
wurden in Nürnberg überhaupt nicht
beachtet! Es wurde befohlen, dass das Gericht
'für Beweise nicht an technische Regeln
gebunden sein sollte', aber 'es konnte jeden
Beweis zulassen, der irgendwie nützlich
war', d.h. der versprach, eine Verurteilung zu
unterstützen. In der Praxis bedeutete das
die Zulassung von 'Hörensagen'-Beweisen und
-Dokumenten, was bei normalen Gerichtsverfahren
immer als unglaubwürdig zurückgewiesen
wird. Dass derartige Beweise zugelassen wurden,
ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, denn es
war eine der Hauptmethoden, durch die das
Vernichtungs-Märchen fabriziert werden
konnte, nämlich durch fragwürdige
'schriftliche Erklärungen'.
Obwohl im Verlauf der
Prozesse nur 240 Zeugen aufgerufen wurden,
wurden durch den Gerichtshof zur
Unterstützung der Anklage nicht weniger als
300.000 dieser 'schriftlichen Erklärungen'
angenommen. Selbstverständlich wurden diese
'Beweise' nicht unter Eid gestellt. Unter diesen
Umständen konnte jeder jüdische
Umsiedler oder Lagerinsasse jede
rachsüchtige Behauptung aufstellen, gerade
wie es ihm beliebte. Das Unglaublichste von
allem aber war vielleicht die Tatsache, dass den
Verteidigern der Angeklagten in Nürnberg
ein Kreuzverhör mit den Zeugen der Anklage
nicht erlaubt war. Eine ähnliche Situation
herrschte auch bei dem Prozess von Eichmann, als
bekanntgegeben wurde, dass Eichmanns Verteidiger
jederzeit abberufen werden könne, 'wenn
eine nicht zumutbare Situation entstehe', was
heissen sollte, wenn es seinem Verteidiger
gelingen sollte, seine Unschuld zu beweisen.
Der wahre Hintergrund
der Nürnberger Prozesse wurde durch den
amerikanischen Juristen, Richter Wenersturm,
Präsident eines der Gerichte, offengelegt.
Er war von dem Verfahren so angewidert, dass er
sein Amt niederlegte und nach Amerika
zurückflog. Er hinterliess der Chicago
Tribune eine Erklärung, die Punkt für
Punkt seine Beanstandungen gegenüber diesem
Prozess darlegte. (cf. Mark Lautern, Das letzte
Wort über Nürnberg, Seite 56). Die
Punkte 3-8 sind wie folgt:
3. Die Mitglieder der
Abteilung des Öffentlichen Anklägers,
anstatt zu versuchen, ein neues
richtungweisendes Rechtssystem zu formulieren
und zu erreichen, sind nur von ihrem
persönlichen Vorteil und ihren
Rachegefühlen geleitet.
4. Die Anklage tat ihr
Äusserstes, um die Verteidigung an der
Vorbereitung ihres Falles zu hindern und es ihr
unmöglich zu machen, Beweise zu beschaffen.
5. Die Anklage,
geführt von General Taylor, tat alles in
ihrer Macht stehende, um eine einstimmige
Entscheidung des Militärgerichts zu
verhindern, wie z.B. die Regierung in Washington
zu bitten, dem Gericht weitere Dokumente, die im
Besitz der amerikanischen Regierung waren, zur
Verfügung zu stellen
6. 90 Prozent des
Personals des Nürnberger Gerichtshofes
bestand aus voreingenommenen Leuten, die
entweder aus politischen oder rassischen
Gründen die Sache der Anklage
unterstützten.
7. Die Anklage wusste
genau, weshalb sie alle Verwaltungsposten des
Militärgerichts mit 'Amerikanern' besetzte,
deren Einwanderungs-Bescheinigungen
tatsächlich sehr neu waren und die dann
entweder im Verwaltungsdienst oder durch ihre
Übersetzungen eine feindliche
Atmosphäre gegenüber den angeklagten
Personen schufen.
8. Das wirkliche Ziel
der Nürnberger Prozesse war, den Deutschen
die Verbrechen ihres Führers vor Augen zu
führen, und dieses Ziel war gleichzeitig
der Vorwand, unter dem die Prozesse angeordnet
worden waren. ... Hätte ich vor sieben
Monaten gewusst, was in Nürnberg passierte,
wäre ich nie hingegangen.
Punkt 6 betreffend,
dass 90% des Nürnberger Gerichtshofes aus
Leuten bestand, die aus politischen und
rassischen Gründen voreingenommen waren,
wurde dies auch von anderen, dort Anwesenden
bestätigt. Nach Earl Carrol, einem
amerikanischen Rechtsanwalt, waren 60% des
Personals des Büros des Anklägers
deutsche Juden, die Deutschland nach dem
Inkrafttreten von Hitlers Rassegesetzen
verlassen hatten. Er beobachtete weiter, dass
nicht einmal 10% des amerikanischen Personals
des Nürnberger Gerichts tatsächlich
Amerikaner durch Geburt waren. Der Chef des
Büros des Anklägers, der im
Hintergrund von General Taylor agierte, war
Robert M. Kempner, ein deutsch-jüdischer
Auswanderer. Sein Helfershelfer war Morris
Amchan. Mark Lautern, der die Prozesse
beobachtete, schreibt in seinem Buch: Sie sind
alle gekommen, die Solomons, die Schlossbergers
und die Rabinowitchs, Mitglieder des Personals
des Anklägers..." (ibid, Seite 68). Von
diesen Tatsachen ausgehend, liegt es klar auf
der Hand, dass der fundamentale Rechtsgrundsatz:
Niemand darf als Richter in seiner eigenen Sache
tätig werden, völlig missachtet wurde.
Doch noch schlimmer, die Mehrzahl der Zeugen
waren auch Juden. Professor Maurice
Bardèche, der auch Beaobachter der
Prozesse war, schrieb, dass die einzige Sorge
dieser Zeugen darin bestand, ihren Hass nicht zu
offen zu zeigen und zu versuchen, einen
objektiven Eindruck zu machen Nuremberg ou la
Terre Promise, (Nürnberg oder das Gelobte
Land) Paris, 1948, Seite 149.
Geständnisse
unter Folter
Jedoch am
erschütterndsten waren die Methoden, die in
Nürnberg angewandt wurden, um
Erklärungen und 'Schuldgeständnisse'
vor allem von den SS-Führern herauszuholen,
die dazu benutzt wurden, die Anklage der
Vernichtung zu untermauern. Der amerikanische
Senator Joseph McCarthy hatte in einer
Erklärung, die er der amerikanischen Presse
am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit
auf folgende Fälle von Folter gelenkt, bei
denen derarige Erklärungen
herausgeprügelt wurden. Er stellte fest,
dass in den Gefängnissen in
Schwäbisch-Hall Offiziere der Leibstandarte
-Adolf Hitler- geschlagen wurden, bis sie
blutüberströmt waren. Wenn sie dann
hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre
Geschlechtsorgane zertrampelt. Wie in dem
berüchtigten Malmedy-Prozess der einfachen
Soldaten, wo diese an der Decke aufgehängt
und dann geschlagen wurden bis sie ihre
Geständnisse, die von ihnen gefordert
wurden, unterschrieben. Auf der Grundlage
derartiger erpresster 'Schuldbekenntnisse', wie
die von SS-General Sepp Dietrich und Jochen
Peiper, wurde dann die Leibstandarte als eine
'verbrecherische Organisation' eingestuft.
SS-General Oswald Pohl, dem wirtschaftlichen
Verwaltungsleiter des
Konzentrationslager-Systems, wurde sein eigener
Kot ins Gesicht geschmiert und dann geschlagen,
bis er seine 'Schuld' bekannte. Zu diesen
Fällen teilte Senator McCarthy der Presse
mit: "Ich habe Beweise gehört und
dokumentarische Bestätigungen gelesen, die
besagen, dass die angeklagten Personen
geschlagen, schlecht behandelt und
körperlichen Foltern ausgesetzt wurden, die
sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben
konnten. Sie wurden Scheingerichten unterworfen
und Scheinerschiessungen unterzogen. Ihnen wurde
erzählt, dass ihren Familien die
Zuteilungskarten für die Verpflegung
entzogen werden würde. Alle diese
schrecklichen Dinge wurden mit Zustimmung des
Öffentlichen Anklägers
durchgeführt, nur um die psychologische
Atmosphäre zur Erpressung der
benötigten Geständnisse zu schaffen.
Falls die Vereinigten Staaten solche
Schandtaten, ausgeführt von einigen wenigen
Leuten, ungestraft durchgehen lassen, kann uns
die ganze Welt mit Recht kritisieren und
für immer die Ordnungsmässigkeit
unserer Motive und unserer moralischen
Sauberkeit bezweifeln."
Diese Zwangsmethoden
wurden während der Prozesse in Frankfurt
und Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden
für Verbrechen aufgrund ihrer
'Geständnisse' verurteilt. Der
amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer
der drei Mitglieder der Simpson
Armee-Kommission, die extra deshalb gebildet
wurde, um die Prozessführung im
Dachau-Prozess zu untersuchen, deckte die
Methode, mit denen die Geständnisse
erpresst wurden am 9. Januar 1949 in der
Washingtoner Zeitung Daily News, auf. Sein
Bericht erschien auch in der britischen Zeitung
Sunday Pictorial am 23. Januar 1949.
Er beschreibt darin
folgende Methoden: 'Als Priester verkleidet, um
die Beichte abzunehmen und Absolution zu
erteilen; Quälereien mit unter die
Fingernägel getriebenen
Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne
und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und
Hungerration.' Van Roden erklärt: 'Die
Erklärungen, die als Beweis vorgelegt
wurden, hatte man von Männern erhalten, die
man vorher 3, 4 oder 5 Monate in Einzel- und
Dunkelhaft gehalten hatte... Die Befrager
stülpten schwarze Säcke über die
Köpfe der Angeklagten und schlugen dann mit
Messingstangen in die Gesichter, traten sie und
schlugen mit Gummiknüppeln auf sie
ein...Allen, ausser zweien von 139 Deutschen,
deren Fälle untersucht wurden, waren die
Hodensäcke so zerschlagen worden, dass sie
nicht mehr zu heilen waren. Das war die
ständige Behandlungsart unserer
amerikanischen Untersucher."
Die 'amerikanischen'
Untersuchungsbeamten, die dafür
verantwortlich waren, sind: Oberstleutnant
Burton F. Ellis (Chef des
Kriegsverbrecher-Komitees) und sein
Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker,
Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William
R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Zhon und
Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichts war
Oberst A.H. Rosenfeld. Der Leser wird sofort aus
ihren Namen entnehmen können, dass die
Mehrzahl dieser Leute 'voreingenommen aus
rassischen Gründen' waren, in den Worten
des Richters Wenersturm, d.h., sie waren Juden,
und deshalb hätten diese niemals mit der
Untersuchung beauftragt werden dürfen.
Trotz der Tatsache,
dass 'Geständnisse', welche die Ermordung
der Juden beinhalten, auf eine solche Weise aus
den Angeklagten herausgeholt wurden, werden die
Nürnberger Erklärungen als
schlüssige Beweise für die Sechs
Millionen durch Schreiber wie Reitlinger und
andere angesehen, und ferner wird die Illusion
aufrechterhalten, dass die Prozesse gerecht und
ausgesprochen fair waren. Als General Taylor,
der Chef-Ankläger, gefragt wurde, woher er
die Zahl von Sechs Millionen habe, antwortete
er, dass diese Zahl auf den Geständnissen
von SS-General Otto Ohlendorf basiere. Dieser
wurde ebenfalls gefoltert, und sein Fall wird
nachstehend durchleuchtet. Aber was derartige
'Geständnisse' im allgemeinen betrifft,
können wir nichts anderes tun, als die
britische Zeitung Sunday Pictorial
anzuführen, wenn wir uns noch einmal den
Bericht des Richters Van Roden ins
Gedächtnis zurückrufen, der schrieb:
"Starke Männer wurden in zerbrochene Wracks
verwandelt. Bereit, jedes Geständnis zu
murmeln, das von den Anklägern gefordert
wurde."
Die
Wisliceny-Erklärung
An diesem Punkt
müssen wir uns einigen Nürnberger
Dokumenten selbst zuwenden. Das am meisten
angeführte Dokument zur Unterstützung
des Märchens von den Sechs Millionen und
das zum grössten Teil in Poliakovs und
Wulfs Das Dritte Reich und die Juden: Dokumente
und Aufsätze auftaucht, ist die
Erklärung des SS-Hauptmanns Dieter
Wisliceny, einem Assistenten in Eichmanns
Büro und später Leiter der Gestapo in
der Slowakei. Er wurde unter noch grausameren
Umständen, wie oben beschrieben, erpresst,
denn Wisliceny fiel in die Händer der
tschechichen Kommunisten und wurde in einem
Gefängnis in Bratislawa 'verhört', das
von den Sowjets kontrolliert wurde. Wisliceny
war ein nervöses Wrack, und bis zu seiner
Hinrichtung bekam er stundenlange
Weinkrämpfe. Obwohl die Umstände,
unter denen man diese Erklärung erhalten
hatte, ihr jede Glaubwürdigkeit nahm, zieht
Poliakov es vor, dies nicht zu beachten und
schreibt einfach: 'Im Gefängnis schrieb er
einige Memoiren, die Informationen von grossem
Interesse haben: (Harvest of Hate [Ernte des
Hasses], Seite 3). Diese Memoiren schliessen
einige Erklärungen über Tatsachen ein,
um Glaubwürdigkeit zu erzeugen, wie:
Himmler war ein begeisterter Befürworter
der jüdischen Auswanderung und dass die
Auswanderung der Juden auch während des
Krieges fortgesetzt wurde. Ansonsten sind die
Memoiren ein typisches kommunistisches
'Geständnis', wie wir es von den
sowjetischen Schauprozessen her kennen. Oft wird
auf Morde an Juden Bezug genommen, und vor allem
werden so viele SS-Führer wie möglich
belastet. Fehlerhafte Darstellungen von
Tatsachen sind darin allgemein, wie vor allem
auch die berüchtigte Feststellung, dass
durch den Polen-Feldzug mehr als 3.000.000 Juden
unter deutschen Einfluss kamen, was wir oben
schon als falsch bewiesen haben.
Die
Einsatzgruppen
Die Erklärung von
Wisliceny geht ausführlich auf die
Handlungen der Einsatzgruppen während des
Russland-Feldzuges ein. Hiermit muss man sich
genauer beschäftigen, denn in Nürnberg
wurde über sie ein Bild gemacht, das eine
Art von Sechs Millionen im Kleinformat
darstellt. Es ist aber seitdem bewiesen worden,
dass es sich um ungeheure Übertreibungen
und Fälschungen handelt.
Die Einsatzgruppen
bestanden aus vier Sondereinheiten,
herausgezogen aus der Gestapo und dem
SS-Sicherheitsdienst, deren Aufgabe es war,
Partisanen und kommunistische Kommissare im
Verlauf des Vormarsches der deutschen Armeen zu
vernichten. Schon 1939 waren der Roten Armee
34.000 politische Kommisssare zugeteilt. Die
Aktivitäten der Einsatzgruppen waren die
besondere Aufgabe des sowjetischen
Anklägers Rudenko beim Nürnberger
Prozess. Im Schuldspruch von 1947 für die
vier Einsatzgruppen wurde behauptet, dass sie im
Verlauf ihrer Einsätze nicht weniger als
1.000.000 Juden in Russland getötet
hätten, weil sie Juden waren.
Die Behauptungen sind
seitdem etwas abgeschwächt worden. Jetzt
wird behauptet, dass die Ermordung sowjetischer
Juden durch die Einsatzgruppen der erste Teil in
dem Plan war, alle Juden zu ermorden. Teil zwei
war der Transport der europäischen Juden
nach Polen. Reitlinger gibt zu, dass die
Bezeichnung 'Endlösung der Judenfrage' sich
auf die Auswanderung bezog und nichts mit der
Ermordung von Juden zu tun hatte, aber dann
behauptet er, dass die 'Ermordungs-Politik' zur
Zeit des Russlandfeldzuges 1941 begann. Er
führt Hitlers Befehl vom Juli 1941 zur
Liquidierung der kommunistischen Kommissare an
und schliesst daraus, dass dieser durch einen
mündlichen Befehl Hitlers begleitet war,
wonach die Einsatzgruppen alle Sowjet-Juden
vernichten sollten. (Die Endlösung, Seite
91). Wenn diese Behauptung überhaupt auf
etwas basiert, ist es wahrscheinlich die
wertlose Wisliceny Erklärung, die besagt,
dass die Einsatzgruppen bald Befehl erhalten
hätten, ihre Aufgabe, die Kommunisten und
Partisanen zu zerbrechen, auf ein 'allgemeines
Massaker der russischen Juden auszudehnen.'
Es ist dabei besonders
zu beachten, dass hier noch einmal
angeführt wird, dass angeblich ein
'mündlicher Befehl' Hitlers schriftlichen
Befehl begleitet haben soll. Es bleibt jedoch
nur eine andere nebelhafte und unbewiesene
Behauptung von seiten Reitlingers. Ein
früherer Befehl Hitlers, datiert vom
März 1941 und gegengezeichnet von
Feldmarschall Keitel, macht ganz deutlich, dass
der Reichsführer-SS Himmler, 'mit der
Aufgabe betraut ist, die Vorbereitungen für
die politische Verwaltung zu treffen, eine
Aufgabe, die aus dem Kampf zwischen den beiden
politischen Systemem herrührt.' (Manvell
und Fraenkel, ibid, Seite 115). Dies bezieht
sich nur darauf, den Kommunismus zu vernichten,
besonders aber die politischen Kommissare, deren
Aufgabe es war, die kommunistische
Indoktrinierung durchzuführen.
Der
Ohlendorf Prozess
Der aufschlussreichste
Prozess in dem 'Einsatzgruppen-Fall' in
Nürnberg war der des SS-Generals Otto
Ohlendorf, Leiter des SD, der die Einsatzgruppe
D in der Ukraine leitete, und Feldmarschall von
Mansteins 11. Armee zugeteilt war. Während
des letzten Teiles des Krieges, war er als
Experte für Aussenhandel im
Reichswirtschaftsministerium beschäftigt.
Ohlendorf wurde auch allen Foltern und
Misshandlungen ausgesetzt, die wir vorher
beschrieben haben, und in seiner
eidesstattlichen Erklärung vom 5. November
1945 war er 'veranlasst worden', zuzugeben, dass
allein unter seinem Kommando 90.000 Juden
getötet worden seien.
Ohlendorf kam nicht bis
1948 vor Gericht, lange nach den Nürnberger
Prozessen, und zu der Zeit bestand er darauf,
dass seine früheren Geständnisse unter
Folter aus ihm herausgeholt worden seien. In
seiner Verteidigungsrede vor dem Gericht, nahm
Ohlendorf die Gelegenheit wahr, die Schandtaten
des Philipp Auerbach zur Sprache zu bringen, dem
jüdischen Staatssekretär für
Wiedergutmachung bei der bayerischen
Staatsregierung, der zu der damaligen Zeit
Wiedergutmachungen für '11.000.000 Juden'
forderte, die angeblich in deutschen
Konzentrationslagern gelitten haben sollten.
Ohlendorf widerlegte diesen Anspruch als
lächerliche Forderung und erklärte,
dass von denen, für die er jetzt
Wiedergutmachung fordere ' auch nicht der
kleinste Teil' je ein Konzentrationslager
gesehen hätten. Ohlendorf lebte lange genug
vor seiner eigenen Hinrichtung im Jahre 1951, um
zu erleben, dass Auerbach wegen Betruges und
Fälschung (Fälschung von Dokumenten,
um Zahlungen für Leute zu erlangen, die
niemals gelebt hatten) verurteilt wurde.
Ohlendorf erklärte
dem Gericht, dass seine Einheiten oftmals
Massaker an Juden verhindern mussten, welche
aufgebrachte Ukrainer an den Juden
durchführen wollten, und die Einsatzgruppen
alle zusammen nicht einmal ein Viertel der
angegebenen Zahl ausgeschaltet hätten, die
vor dem Gericht angegeben wurde. Er betonte,
dass der rechtswidrige Partisanenkrieg in
Russland, den er zu bekämpfen hatte, einen
wesentlich höheren Blutzoll vom
regulären Deutschen Heer gefordert habe -
eine Feststellung, die auch von der sowjetischen
Regierung bestätigt wurde, die sich damit
brüstete, 500.000 deutsche Soldaten durch
Partisanen getötet zu haben. Auch Franz
Stahlecker, Leiter der Einsatzgruppe A im
Baltikum, wurde 1942 durch Partisanen
getötet. Der englische Jurist, F.J.P.
Veale, erklärte im Zusammenhang mit den
Einsatzgruppen, dass bei dem Kampf in Russland
kein Unterschied festzustellen war, wer zu den
Partisanen und wer zur Bevölkerung
gehörte, denn jeder Russe, der in Ruhe und
Frieden leben wollte, wurde von den Partisanen
als Verräter getötet, wenn er nicht
als Terrorist mitmachen wollte. Veale sagt von
den Einsatzgruppen: 'Es ist keine Frage, dass
der Befehl für die Einsatzgruppen lautete,
Terror durch Terror zu brechen', und er findet
es sehr sonderbar, dass unmenschliche Verbrechen
der Partisanen, nur weil sie von Seiten der
Sieger verübt worden waren, in dem Kampf
gute Taten waren. (ibid, Seite 223). Ohlendorf
war derselben Ansicht, und in einem erbitterten
Schreiben vor seiner Hinrichtung (Ermordnung),
klagte er die Alliierten des Schwindels und der
Heuchelei an, weil sie die Deutschen nach den
konventionellen Gesetzen der Kriegführung
zur Rechenschaft zogen, während sie einen
brutalen sowjetischen Feind bekämpften, der
diese Gesetze missachtete.
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