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Die
Juden und die Konzentrationslager: Ein
Tatsachenbericht vom Roten
Kreuz
Es gibt eine
Übersicht über die jüdischen
Frage in Europa während des Zweiten
Weltkrieges und die Zustände in den
deutschen Konzentrationslagern, welche fast
einmalig ist in ihrer Ehrlichkeit und
Objektivität, nämlich der
dreibändige Bericht des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz über seine Arbeit
im Zweiten Weltkrieg (Genf, 1948). Dieser
umfassende Bericht von einer völlig
neutralen Quelle, schliesst ein und erweitert
zwei vorher erschienene Werke: Documents sur
l'activité du CICR en faveur des civils
detenus dans les camps de concentration en
Allemagne 1939-1945 (Dokumente über die
Tätigkeit des Komitees des Internationalen
Roten Kreuzes für die Zivilgefangenen in
den Konzentrationslagern in Deutschland) (Genf,
1946) und Inter Arma Caritas, Die Arbeit des
Internationalen Komitees des Roten Kreuzes
während des Zweiten Weltkrieges (Genf,
1947). Die Autorengruppe unter der Leitung von
Frederic Siordet erklärt in der Einleitung,
dass der Bericht in der Tradition des Roten
Kreuzes, strikte politische Neutralität zu
wahren, erstellt wurde, und hierin liegt sein
grosser Wert.
Das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz berief sich auf die
Genfer Militärkonvention von 1929, um
Zugang zu den Zivilgefangenen zu erhalten, die
in Mittel- und Westeuropa durch die deutschen
Behörden interniert waren. Im Gegensatz
dazu, war es dem Komitee nicht möglich,
Zugang in der Sowjet-Union zu erhalten. Die
Millionen Zivil- und Militär-Gefangenen in
der Sowjet-Union, deren Lebensbedingungen bei
weitem als die schlechtesten bekannt waren,
waren völlig von jeder Aufsicht
ausgeschlossen.
Der Rote Kreuz-Bericht
ist vor allem wertvoll, weil er zunächst
die rechtlichen Umstände klärt, unter
denen die Juden in Konzentrationslager
interniert wurden, nämlich als feindliche
Ausländer. Indem er zwei Arten von
Zivil-Gefangenen beschreibt, unterscheidet der
Bericht die zweite Art als 'Zivilisten, die aus
verwaltungstechnischen Gründen ausgesiedelt
wurden, (in Deutsch 'Schutzhäftlinge'), die
aus politischen oder rassischen Gründen
festgenommen waren, weil ihre Anwesenheit als
Gefahr für den Staat oder die
Besatzungsstreitkräfte angesehen wurde'
(Band III, Seite 73). Diese Personen, fährt
der Bericht fort, 'wurden eingestuft wie
Verhaftete oder Gefangene unter dem allgemeinen
Gesetz aus Sicherheitsgründen' (Seite 74).
Der Bericht gibt zu,
dass die Deutschen dem Roten Kreuz zunächst
ungern die Überwachung der Gefangenen aus
Sicherheitsgründen gewähren wollten,
das Komitee diese wichtige Genehmigung von
Deutschland jedoch gegen Ende 1942 erhielt. Es
war ihnen vom August 1942 an erlaubt, in den
Haupt-Konzentrationslagern von Deutschland
Lebensmittel-Pakete zu verteilen, und 'vom
Februar 1943 ab wurde diese Erlaubnis auf alle
Lager und Gefängnisse ausgedehnt' (Band
III, Seite 78). Das Komitee stellte bald die
Verbindung zu allen Lagerkommandanten her und
setzte ein Lebensmittel Hilfs-Programm in
Bewegung, das bis in die letzten Monate des
Jahres 1945 funktionierte. Dankesbriefe
dafür strömten von jüdischen
Internierten herein.
Empfänger
der Rot-Kreuz-Pakete waren Juden
Der Bericht stellt
fest, dass 'täglich bis zu 9.000 Pakete
gepackt wurden. Von Herbst 1943 bis Mai 1945
wurden insgesmt 1.112.000 Pakete mit einem
Gesamtgewicht von 4.500 t an die
Konzentratiolager verschickt' (Band III, Seite
80). Zusätzlich zu den Lebensmitteln,
erhielten die Internierten Bekleidung und
Medikamente. 'Pakete wurden gesandt an: Dachau,
Buchenwald, Sangershausen, Sachsenhausen,
Oranienburg, Flossenburg, Landsberg a.Lech,
Flöha, Ravensbrück,
Hamburg-Neuengamme, Mauthausen, Theresienstadt,
Auschwitz, Bergen-Belsen, an Lager bei Wien und
in Mittel-und Süddeutschland. Die
Hauptempfänger waren Belgier,
Holländer, Franzosen, Griechen, Italiener,
Norweger, Polen und staatenlose Juden' (Band
III, Seite 83). Im Laufe des Krieges 'war das
Komitee in der Lage, Hilfslieferungen von
über 20 Millionen Schweizer Franken, die
durch jüdische Wohlfahrts-Organisationen in
der ganzen Welt gesammelt waren, besonders durch
das amerikanische Joint Distribution Committee
von New York, zu verschicken und zu verteilen'
(Band I, Seite 644). Letzterer Organisation war
durch die deutsche Regierung erlaubt worden, in
Berlin ein Büro zu unterhalten, bis Amerika
in den Krieg eintrat. Das Rote Kreuz beschwerte
sich, dass Behinderungen ihres Hilfsprogramms
nicht von Seiten der Deutschen erfolgten,
sondern durch die dichte Blockade Europas durch
die Alliierten. Ihre meisten Einkäufe
tätigten sie in Rumänien, Ungarn und
der Slowakei.
Das Komitee lobte
besonders die freiheitlichen Zustände in
Theresienstadt bis zur Zeit seines letzten
Besuches im April 1945. Dieses Lager, 'wohin
ungefähr 40.000 Juden aus verschiedenen
Ländern angesiedelt waren, war ein
verhältnismässig bevorzugtes Ghetto'
(Band III, Seite 75). Entsprechend dem Bericht,
'war es den Delegierten des Komitees
möglich, das Lager Theresienstadt zu
besichtigen, das ausschliesslich für Juden
bestimmt war und unter besonderen Bedingungen
verwaltet wurde. Durch Nachrichten, die das
Komitee erhielt, waren diese Lager als ein
besonderer Versuch verschiedener Führer des
Reiches begonnen worden... Diese wünschten,
den Juden die Möglichkeit zu geben, ein
gewisses Gemeindeleben unter eigener Verwaltung
und beinahe eigener Hoheit zu haben...Zwei
Delegierten war es möglich, das Lager noch
am 6. April 1945 zu besuchen. Sie
bestätigten den angenehmen Eindruck ihres
ersten Besuches' (Band I, Seite 642).
Das Komitee hatte auch
Lob für das Regime von Ion Antonescu, des
faschistischen Rumänien, das es ihm
ermöglichte, seine Hilfe auf 183.000
rumänische Juden zu erweitern, bis zur Zeit
der sowjetischen Besetzung. Dann hörte die
Hilfe auf, und das Rote Kreuz beklagte sich
bitter, dass es niemals Erfolg hatte 'irgend
etwas nach Russland zu senden' (Band II, Seite
62). Die gleiche Lage traf auch auf viele Lager
in Deutschland nach ihrer 'Befreiung' durch die
Russen zu. Das Komitee erhielt, bis zur Zeit der
russischen Besetzung, grosse Mengen Post von
Auschwitz, als viele der Internierten
westwärts evakuiert wurde. Aber die
Bemühungen des Roten Kreuzes, den uner den
Sowjets in Auschwitz verbliebenen Internierten
Hilfe zu senden, war zum Scheitern verurteilt.
Jedoch wurden weiterhin an ehemalige Insassen
von Auschwitz, die in andere Lager, wie
Buchenwald oder Oranienburg, gebracht worden
waren, Lebensmittelpakete geschickt
Kein
Beweis von Völkermord
Einer der wichtigsten
Aspekte des Berichtes des Roten Kreuzes ist,
dass er die wahre Ursache der Todesfälle
klarstellt, die unzweifelhaft gegen Ende des
Krieges in den Lagern eingetreten waren. Der
Bericht sagt: "Durch die chaotischen
Zustände in Deutschland während der
letzten Kriegsmonate nach der Invasion, als die
Lager keinen Lebensmittelnachschub mehr
erhielten, forderte die Hungersnot eine
steigende Zahl von Opfern. Die deutsche
Regierung selbst, alarmiert durch die Lage,
benachrichtigte das Rote Kreuz am 1. Februar
1945 ....Im März 1945 ergaben Besprechungen
zwischen dem Präsidenten des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und dem
General der SS Kaltenbrunner entscheidende
Ergebnisse.
Die Hilfsleistungen
konnten ab sofort durch das Komitee selbst
verteilt werden, und es war je einem Delegierten
des Roten Kreuzes erlaubt, im Lager zu
bleiben...." (Band III, Seite 83).
Natürlich waren
die deutschen Behörden äusserst
bemüht, die Lage, soweit es möglich
war, zu verbessern. Das Rote Kreuz sagte denn
auch sehr deutlich, dass die
Lebensmittellieferungen zu dieser Zeit wegen der
Alliierten Luftangriffe auf das deutsche
Verkehrsnetz eingestellt werden mussten, und
protestierte im Interesse der internierten Juden
gegen den "barbarischen Luftkrieg der
Alliierten" (Inter Arma Caritas, Seite 78). Am
2. Oktober 1944 warnte das Komitee vom
Internationalen Roten Kreuz das deutsche
Auswärtige Amt vor dem bevorstehenden
Zusammenbruch des deutschen Verkehrssystems und
erklärte, dass der Zustand der Hungersnot
für die gesamte Bevölkerung in
Deutschland unvermeidlich sei.
Wenn man sich mit
diesem umfassenden dreibändigen Bericht
befasst, ist es wichtig zu betonen, dass die
Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes in
dem von den Achsenmächten besetzten Europa
auch nicht einen Beweis für eine gewollte
Vernichtungspolitik der Juden fanden. In allen
1.600 Seiten deutet der Bericht nicht einmal auf
solch ein Ding wie eine Gaskammer hin. Er gibt
zu, dass Juden, ebenso wie auch viele andere
Kriegszeit-Nationalitäten, Unbilden und
Entbehrungen erlitten, aber das
vollständige Schweigen über das Thema
einer geplanten Vernichtung, ist eine klare
Widerlegung der Sechs-Millionen-Legende. Wie die
Vertreter des Vatikans, mit denen es
zusammenarbeitete, war es dem Roten Kreuz nicht
möglich, wie es heute üblich geworden
ist, in die unverantwortlichen Anklagen
einzustimmen.
Was die wirkliche
Sterberate anbetrifft, hebt der Bericht hervor,
dass die meisten jüdischen Ärzte von
den Lagern zur Bekämpfung der
Typhus-Epidemie an der Ostfront eingesetzt
waren, so dass sie nicht in der Lage waren, die
Typhus-Epidemie, die 1945 in den Lagern
ausbrach, zu bekämpfen (Band I, Seite 204).
Übrigens wird
ständig behauptet, dass Massenhinrichtungen
in Gaskammern stattfanden, die als
Brausebäder getarnt waren. Auch mit dieser
Anklage macht der Bericht reinen Tisch. "Nicht
nur die Waschplätze, sondern auch die
Badeeinrichtungen, Duschen und Wäschereien
wurden von den Delegierten untersucht. Oft
griffen sie ein, wenn Installationen zu
verbessern oder zu reparieren oder zu
vergrössern waren (Band III, Seite 594).
Nicht
alle waren interniert
Band III des
Rot-Keuz-Berichtes, Kapitel 3 (1. jüdische
Zivilbevölkerung) handelt von "der Hilfe,
die dem jüdischen Teil der freien
Bevölkerung" gegeben wurde, und dieses
Kapitel macht ganz klar, dass bei weitem nicht
alle europäischen Juden in
Konzentrationslagern festgehalten wurden,
sondern blieben, unter gewissen
Beschränkungen, Teil der freien
Zivilbevölkerung. Dies steht im Gegensatz
zu der "Gründlichkeit" des angeblichen
"Vernichtungs-Programmes" und zu der Behauptung
in den gefälschten Hoess-Memoiren, dass
Eichmann besessen war "jeden einzelnen Juden,
den er bekommen konnte", festzunehmen. In der
Slowakei zum Beispiel, wo Eichmanns Assistent
Dieter Wisliceny verantwortlich war, stellt der
Bericht fest, dass ein grosser Teil der
jüdischen Minderheit die Erlaubnis hatte,
im Lande zu bleiben, und zu bestimmten Zeiten
wurde dies bis Ende August 1944 als ein für
Juden verhältnismässig sicheres Gebiet
angesehen, besonders für solche aus Polen.
Diejenigen, die in der Slowakei blieben, lebten
bis zum Aufstand gegen die deutschen Truppen im
August 1944 dort in Sicherheit. Es ist wahr,
dass das Gesetz vom 15. Mai 1942 Inhaftierung
von Tausenden von Juden gebracht hatte, die dann
in Lagern gehalten wurden, wo die
Lebensmittelversorgung und Unterkunft annehmbar
war und wo den Internierten erlaubt wurde, gegen
Bezahlung zu arbeiten, und zwar zu Bedingungen,
die denen auf dem freien Arbeitsmarkt
ähnlich waren (Band I, Seite 646).
Nicht nur konnte eine
grosse Anzahl von den 3.000.000 oder so
europäischer Juden eine Internierung
vermeiden, sondern die Auswanderung der Juden
wurde während des ganzen Krieges
fortgesetzt, allgemein über Ungarn,
Rumänien und die Türkei.
Ironischerweise wurde auch die
Nachkriegs-Auswanderung der Juden aus
deutsch-besetzten Gebieten durch das Reich
erleichtert, wie im Falle der polnischen Juden,
die vor der Besetzung nach Frankreich gekommen
waren. "Die Juden aus Polen, die, während
sie in Frankreich waren, Einwanderungserlaubnis
für die USA erhalten hatten, wurden von den
Deutschen als amerikanische Staatsbürger
behandelt, und die Gültigkeit der
Pässe, ausgestellt durch die Konsulate
südamerikanischer Staaten, wurden
anerkannt" (Band I, Seite 645). Als
künftige amerikanische Staatsbürger
wurden diese Juden im Lager für
amerikanische Fremde in Vittel im Süden
Frankreichs erfasst.
Besonders die
Auswanderung von europäischen Juden aus
Ungarn ging während des Krieges ungehindert
durch die deutschen Behörden weiter. "Bis
März 1945", sagt der Bericht des Roten
Kreuzes, "konnten die Juden Ungarn verlassen,
wenn sie im Besitz eines Visas für
Palästina waren" (Band I, Seite 648). Sogar
nach der Ablösung der Horty-Regierung 1944
(nach dem Versuch, einen Waffenstillstand mit
den Sowjets zu machen) durch eine von den
Deutschen mehr abhängige Regierung, wurde
die Auswanderung der Juden fortgesetzt. Das
Rote-Kreuz-Komitee sicherte sich die Zusagen von
England und den USA "jedwede Hilfe zu geben, die
Auswanderung der Juden aus Ungarn zu
ermöglichen", und von der USA-Regierung
erhielt das Komitee die Nachricht, dass "die
Regierung der Vereinigten Staaten... jetzt
besonders ihre Versicherung wiederholt, die sie
für alle Juden getroffen hat, denen die
Ausreise erlaubt ist" (Band I, Seite 649).
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