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Israel Shahak:
Jüdische Religion,
Jüdische Geschichte
(Book online)
24


Grundzüge des klassischen Judaismus


Wir wollen deshalb diese "dunklen Zeiten" ignorieren und der Einfachheit halber mit den beiden Jahrhunderten 1000 bis 1200 beginnen, aus denen uns Informationen aus sowohl internen als auch externen Quellen über alle wichtigen jüdischen Zentren in Ost und West reichhaltig zur Verfügung stehen. Der klassische Judaismus, den man in dieser Zeit klar erkennen kann, hat sich damals nur wenig verändert und ist (unter der Maske des orthodoxen Judaismus) noch heute eine einflußreiche Macht.

Wie kann man diesen klassischen Judaismus charakterisieren, und welche sozialen Unterschiede unterscheiden ihn von früheren Zeiten des Judaismus? Ich meine, daß es drei solcher Grundzüge gibt.

1. Die klassische jüdische Gesellschaft kannte keine Bauern und zeigt daher starke Unterschiede zwischen den früheren jüdischen Gesellschaften in den beiden Zentren Palästina und Mesopotamien. In unserer Zeit ist es schwierig zu verstehen, was dies bedeutet. Um erkennen zu können, daß während der gesamten klassischen Zeit die Juden trotz aller Verfolgungen, die sie erleiden mußten, in die privilegierten Klassen eingegliedert waren, müssen wir uns folgendes vor Augen halten: Die Bedeutung der Leibeigenschaft, den enormen Unterschied in der Fähigkeit des Lesens und Schreibens (ganz zu schweigen von einer Ausbildung), zwischen Dorf und Stadt während dieses Zeitraums und die unvergleichlich größere Freiheit, die sämtliche nichtbäuerlichen Minderheiten genossen. Die jüdische Geschichtsschreibung ist besonders in den englischsprachigen Ländern in diesem Punkt insofern irreführend, als sie dazu neigt, sich auf die jüdische Armut und die antijüdische Diskriminierung zu konzentrieren. Beides gab es zeitweilig wirklich; jedoch stand der ärmste jüdische Handwerker, Hausierer, Verwalter eines Grundbesitzes oder ein unbedeutender Kleriker unendlich besser da als ein Leibeigener.

Dies gilt insbesondere für die europäischen Länder, in denen es die Leibeigenschaft, sei es nur teilweise oder in extremer Form, noch bis ins 19. Jahrhundert hinein gab: Preußen, Österreich (einschließlich Ungarn), Polen und die von Rußland annektierten polnischen Länder. Und es ist nicht ohne Bedeutung, daß vor dem Beginn der großen jüdischen Wanderungen der modernen Zeit (um etwa 1880) ein großer Teil der Juden in diesen Gebieten lebte und die wichtige soziale Funktion ausübte, Helfershelfer bei der Unterdrückung der Bauern seitens des Adels und der Krone zu spielen.

Überall entwickelte der klassische Judaismus mehr noch als gegen Nichtjuden einen Haß und eine Verachtung gegen die Landwirtschaft als Beruf und die Bauern als Klasse, einen Haß, für den ich nichts Vergleichbares in anderen Gesellschaften kenne. Dies fällt sofort jedem auf, der sich in der jiddischen oder hebräischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts auskennt.

Die meisten osteuropäischen jüdischen Sozialisten (d.h. die Mitglieder der ausschließlich oder vorwiegend jüdischen Parteien und Cliquen) luden die Schuld auf sich, nie auf diese Tatsache hingewiesen zu haben. In der Tat trugen viele von ihnen den Makel einer militanten Bauernfeindlichkeit, die sie vom klassischen Judaismus erbten. Natürlich kommen die zionistischen "Sozialisten" in dieser Hinsicht am schlechtesten weg, doch waren andere, wie der Bund, auch nicht viel besser. Ein typisches Beispiel ist ihre Gegnerschaft gegenüber den vom katholischen Klerus geförderten bäuerlichen Kooperativen aus dem Grunde, daß dies ein "Akt des Antisemitismus" sei. Selbst heute trifft man diese Einstellung noch an. Sie zeigt sich deutlich in den rassistischen Ansichten, die viele jüdische "Dissidenten" in der UdSSR hinsichtlich des russischen Volkes haben, und ebenso in der fehlenden Erörterung dieses Hintergrunds durch so viele jüdische Sozialisten wie etwa Isaak Deutscher. Der gesamten rassistischen Propaganda über die angebliche Überlegenheit der jüdischen Moral und des jüdischen Intellekts (an der so viele jüdische Sozialisten mitwirkten) fehlt vollständig die Sensibilität für das Leiden eines großen Teils der Menschheit, der während der letzten tausend Jahre unter besonderer Unterdrückung zu leiden hatte, nämlich die Bauern.

2. Die klassische jüdische Gesellschaft war besonders abhängig von Königen oder Adligen mit königlichen Machtbefugnissen. Im nächsten Kapitel ("V Gesetze gegen Nichtjuden") behandeln wir die verschiedenen gegen die Nichtjuden gerichteten Gesetze und insbesondere jene Gesetze, die den Juden vorschreiben, Nichtjuden zu schmähen und es zu unterlassen, sie oder ihre Bräuche zu achten. Die einzige in diesen Gesetzen vorgesehene Ausnahme betrifft einen nichtjüdischen König oder eine örtlich einflußreiche Persönlichkeit. Einen König lobt man, und man betet für ihn. Man gehorcht ihm nicht nur in den meisten bürgerlichen Angelegenheiten, sondern auch in einigen religiösen. Wie wir sehen werden, müssen jüdische Ärzte, denen es im allgemeinen verboten ist, das Leben normaler Nichtjuden am Sabbat zu retten, alles in ihren Kräften stehende tun, um hochgestellte Persönlichkeiten und Herrscher zu heilen, was zum Teil erklärt, warum Könige und Adlige, Päpste und Bischöfe oft jüdische Ärzte hatten.

Aber nicht nur Ärzte sondern auch jüdische Steuer- und Zolleintreiber oder (in Osteuropa) Gutsverwalter sollten so abhängig sein, daß sie ihr Möglichstes für den König oder Baron in einer Weise taten, die einem Christen nicht immer möglich war.

Der rechtliche Status einer jüdischen Gemeinde gründete sich in der Zeit des klassischen Judaismus normalerweise auf einem "Privilegium" von Freiheiten und Rechten, das ein König oder Fürst (oder ein mächtiger Adliger in Polen nach dem 16. Jahrhundert) der jüdischen Gemeinde gewährte und ihr damit Autonomierechte übertrug, d.h. den Rabbinern die Macht gab, über andere Juden diktatorisch zu bestimmen. Ein wichtiger Teil eines solchen Freibriefs, der sich bis in das späte Römische Reich zurückverfolgen läßt, war die Einrichtung eines jüdischen Klerikerstandes, der genau wie die christliche Geistlichkeit im Mittelalter von Steuerzahlungen an den Souverän befreit war und zum eigenen Vorteil den Menschen unter seiner Herrschaft, d.h. den Juden, Steuern auferlegen durfte. Interessant dabei ist, daß diese Übereinkunft zwischen dem späten Römischen Reich und den Rabbinern um mindestens 100 Jahre den sehr ähnlichen von Konstantin dem Großen und seinen Nachfolgern dem christlichen Klerus gewährten Privilegien voranging.

Von etwa 200 n. Chr. bis zum frühen 5. Jahrhundert hatte das Judentum im Römischen Reich etwa folgende rechtliche Stellung. Ein erblicher jüdischer Patriarch (mit Sitz in Tiberias in Palästina) wurde zugleich als höchster Würdenträger in der offiziellen Hierarchie des Reiches und als Oberhaupt aller Juden im Reich anerkannt. Als römischer Beamter war der Patriarch ein vir illustris, der derselben gesellschaftlichen Klasse wie die Konsuln, die obersten Heerführer des Reiches und die höchsten Würdenträger am Thron (dem Heiligen Konsistorium) angehörte. Protokollarisch höher stand nur die kaiserliche Familie. Tatsächlich stand der Erhabene Patriarch (wie er stets in kaiserlichen Erlassen angeredet wurde) über dem Provinzstatthalter. So ließ Kaiser Theodosius der Große, ein frommer und orthodoxer Christ, den Statthalter von Palästina wegen einer Beleidigung des Patriarchen hinrichten.

Gleichzeitig wurden alle Rabbiner, die vom Patriarchen dazu berufen wurden, von den drückendsten römischen Steuern befreit und erhielten viele offizielle Privilegien, wie die Freistellung von Pflichten als Stadträte (was eines der wichtigsten Vorrechte war, das ebenfalls der christlichen Geistlichkeit zugestanden wurde). Darüber hinaus erhielt er das Recht, die Juden zu besteuern und sie mittels Geldbußen, Auspeitschen und anderer Strafen zu disziplinieren. Er benutzte seine Macht dazu, jüdische Häresien zu unterdrücken und (wie wir aus dem Talmud wissen) jüdische Prediger zu verfolgen, die ihn beschuldigten, Steuern von den jüdischen Armen zu seinem eigenen Vorteil einzuziehen.

Aus jüdischen Quellen wissen wir, daß die von den Steuern befreiten Rabbiner durch Exkommunikationen und andere in ihrer Macht stehenden Mittel die religiöse Hegemonie des Patriarchen erweiterten. Ebenfalls, wenn auch sehr indirekt, erfahren wir von dem Haß und dem Spott, mit dem viele jüdische Bauern und in den Städten Palästinas lebende Arme ihre Rabbiner bedachten, sowie von der Verachtung, die die Rabbiner den jüdischen Armen entgegenbrachten (ausgedrückt in der Regel als Verachtung für "Ignoranten"). Nichtsdestoweniger bestand dieses typische Kolonialsystem fort und wurde durch die Macht des Römischen Reiches gestützt.

Ähnliche Verhältnisse existierten überall in der gesamten Zeit des klassischen Judaismus, fielen je nach Größe der einzelnen Gemeinden in ihren sozialen Wirkungen jedoch unterschiedlich aus. Gehörten zu einer Gemeinde nur wenige Juden, so gab es in der Regel keine soziale Differenzierung, da sie mehr oder weniger aus Reichen oder Angehörigen des Mittelstandes bestanden, von denen die meisten eine gute rabbinisch-talmudische Ausbildung genossen hatten. In Ländern jedoch, in denen es eine größere Anzahl von Juden gab und sich eine große Klasse jüdischer Armer herausbildete, zeigte sich dieselbe oben beschriebene Spaltung. Hier sehen wir, wie die rabbinische Klasse gemeinsam mit den Reichen die armen Juden sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse des Staates, d.h. im Interesse von Krone und Adel, unterdrückt.

Dies gilt insbesondere für die Situation in Polen vor 1795. Die jeweiligen Bedingungen, unter denen das polnische Judentum lebte, sollen später beschrieben werden. Hier möchte ich nur darauf hinweisen, daß wegen der Bildung einer großen jüdischen Gemeinde in diesem Land sich eine tiefe Kluft zwischen der jüdischen Oberklasse (den Rabbinern und den Reichen) und den jüdischen Massen vom 18. Jahrhundert an auftat und bis ins 19. Jahrhundert reichte. Solange die jüdische Gemeinde Macht über ihre Mitglieder ausübte, konnte sie die anfänglichen Revolten der die Hauptlast der Steuern tragenden Armen durch die Kombination aus religiösen Sanktionen und dem nackten Zwang der jüdischen "Selbstverwaltung" unterdrücken.

Aus all diesen Gründen waren die Rabbiner in der klassischen Zeit (wie in der modernen Zeit) die loyalsten (um nicht zu sagen, die eifrigsten) Helfer der jeweils Mächtigen. Und je reaktionärer das Regime war, desto größere Unterstützung erhielt es von den Rabbinern.

3. Die Gesellschaft des klassischen Judaismus steht der sie umgebenden nichtjüdischen Gemeinschaft mit Ausnahme des Königs (oder der Adligen nach der Machtübernahme im Staate) vollkommen ablehnend gegenüber, was im Kapitel V ("V Gesetze gegen Nichtjuden") nur allzu deutlich wird.

Zusammengenommen erklären die Folgen dieser drei sozialen Bedingungen weitgehend die Geschichte der klassischen jüdischen Gemeinschaft sowohl in christlichen als auch in moslemischen Ländern.

Eine besonders günstige Stellung hatten die Juden unter starken Regimen, die einen feudalen Charakter beibehielten und in denen sich ein Nationalbewußtsein nicht einmal in rudimentären Ansätzen entwickelte. Noch besser ist die Stellung in Ländern, wie in Polen vor 1795 oder in den iberischen Königreichen vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in denen die Bildung einer nationalen, mächtigen Zentralgewalt zeitweilig oder dauernd verhindert wurde. In der Tat hatte das klassische Judentum ihre höchste Blüte unter starken Regimen, die sich gegen die meisten Stände in der Gesellschaft abgrenzte. Unter solchen Regimen führten die Juden die Funktion einer Mittelklasse aus, wenn auch in dauernd abhängiger Form. Aus diesem Grunde wurden sie nicht nur von der Bauernschaft (deren Widerstand mit Ausnahme seltener Volksaufstände unwichtig ist), sondern mehr noch von der nichtjüdischen Mittelklasse (die in Europa damals im Aufstieg begriffen war) und von der niederen Geistlichkeit bekämpft. Geschützt wurden sie von der höheren Geistlichkeit und dem Adel. In den Ländern jedoch, in denen nach Brechung der feudalen Anarchie sich der Adel mit dem König (und mit zumindest einem Teil des Bürgertums) zur Führung des Staates (eines entstehenden oder vollendeten Nationalstaates) verbündete, verschlechterte sich die Stellung der Juden.

Dieses sowohl für moslemische als auch für christliche Länder gültige allgemeine Schema soll nun durch einige wenige Beispiele kurz veranschaulicht werden.

 
Folgende Seite:
England, Frankreich und Italien

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Israel Shahak:
(Online)
"Jüdische Religion, Jüdische Geschichte":
Inhaltsverzeichnis: 

A/ 1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?

B/ 6- Vorurteile und Verfälschungen

C/ 12- Orthodoxie und Interpretation

D/ 23- Die Bürde der Geschichte

E/ 33- Gesetze gegen Nichtjuden

F/ 49- Politische Konsequenzen

 
 

"Wenn ich ein arabischer Führer wäre, würde ich nie einen Vertrag mit Israel unterschreiben. Es ist normal; wir haben ihr Land genommen. [...] Sie sehen nur eine Sache: Wir kamen und haben ihr Land gestohlen. Warum sollten sie das akzeptieren?"

- David Ben-Gurion, erster israelischer Premierminister

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